Ausländische Steuern auf Kapitalerträge (Quellensteuer) im Jahr 2019

Viele Länder belasten die Dividendenzahlungen mit einer Quellensteuer. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen Höhe und Anrechenbarkeit auf die deutsche Kapitalertragsteuer.

Die Dividendensaison ist von April bis Juni in voller Fahrt. Auf die Zahlungen der Aktiengesellschaften freuen wir uns alle. Bei einem Blick auf die jeweilige Abrechnung ist bei ausländischen Erträgen häufig ein Ärgernis dabei: Die Quellensteuer auf Dividenden. Diese wird im steuerlichen Sitz der Gesellschaft erhoben und kann von 0% bis über 30% betragen.

Während eine Quellensteuer in Höhe von 0% kein Problem darstellt, weil eben nichts von der Dividendenzahlung abgezogen wird, müssen wir bei einem Satz von über 15%, der nicht vom deutschen Fiskus laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anerkannt wird, selber tätig werden oder vorab uns entscheiden, ob wir Aktien dieser Unternehmen überhaupt halten wollen. Denn eine ausländische Quellensteuer, die vor der deutschen Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) erhoben wird, vermindert die Ausschüttung leicht um 50%. Das senkt die langfristige Rendite merklich.

Quellensteuer 2019

StaatAusländische QuellensteuerAnrechnung auf deutsche Kapitalertragsteuer
Ägypten0% - 10%10%
Argentinien7%20%
Australien0% - 30%15%
Belgien5% - 30%15%
Bosnien-Herzegowina0% - 10%0%
China0% - 20%10%
Dänemark15% - 27%15%
Finnland30%15%
Frankreich12,8%12,8%
Griechenland15%15%
Großbritannien0%0%
Indien0% - 10%10%
Irland0%0%
Island22%15%
Israel15% - 30%10%
Italien26%15%
Japan15% - 20%15%
Kanada25%15%
Kroatien12%12%
Lettland0% - 20%15%
Liechtenstein0%0%
Luxemburg0% - 15%15%
Mexiko10%10%
Niederlande15%15%
Norwegen0% - 25%0%
Österreich27,5%15%
Polen19%15%
Portugal0% - 28%15%
Russland15%15%
Schweden30%15%
Schweiz35%15%
Serbien15%0%
Slowakei7%7%
Spanien19%15%
Südafrika0% - 20%15%
Thailand10%10%
Tschechische Republik15%15%
Türkei15%15%
USA0% - 30%15%
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern. Stand: Juni 2019.

Die Rückforderung von zuviel bezahlter Quellensteuer ist von Land zu Land unterschiedlich. Die Schweiz oder Norwegen machen es uns einfach mit verständlichen Formularen und schneller Erstattung. Großbritannien erhebt erst gar keine Quellensteuer, genauso wie Irland oder Luxemburg. Wirklich unangenehm wird es bei den südeuropäischen Ländern wie Italien, Spanien oder Frankreich. Der administrative Aufwand ist enorm, meistens müssen in der jeweiligen Landessprache die Dokumente eingereicht werden und die Bearbeitungszeit reicht von mehreren Monaten bis zu 10 Jahren.

Es gibt viele sehr interessante Aktiengesellschaften, die wunderbare Produkte vertreiben und ein interessantes Geschäftsmodell haben. Aber solange die Dividendenzahlungen nicht vollständig an den Aktionär gehen, weil der Staat eine hohe Quellensteuer erhebt und die Erstattung viel Zeit, Arbeit und Geld (Bankgebühren) in Anspruch nimmt, nehme ich konsequent Abstand von diesen Ländern. Das ist einerseits sehr schade, aber andererseits verkürzt es meine Wunschliste mit Firmen, in die ich investieren will. Meistens gibt es ein ebenfalls einen Konkurrenten in einem anderen Land, das uns Kleinanleger steuerlich besser behandelt.

Mehr Informationen zu ausländischen Quellensteuern und notwendige Formulare gibt es beim steuerlichen Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern.

Florian

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